Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Friedberg-Bad Nauheim e.V. findest du hier .
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Alle ab 10 Jahren mit mind. DSA Bronze
(Ausnahmen in Einzelfällen möglich)
Wasserratten aufgepasst!
Dieses Jahr geht es wieder ab ins Miramar. Ob mit Freunden oder als Familienausflug, bei uns ist jeder willkommen. Hurricane Loop, Race, Splash! Die drei 2012 gebauten Riesen-Rutschen sorgen mit Doppellooping, rasanter Geschwindigkeit und einzigartiger Strecke für einmalige Erlebnisse. Die Plätze sind begrenzt!
Am 24.11. geht es um ca. 7 Uhr morgens in Bad Nauheim mit dem Bus los, wir werden gegen 19:30 Uhr wieder zurück sein. (Da wir gemeinsam mit unserem Bezirk fahren, können sich die Zeiten und Orte noch ändern, wir teilen Euch diese Änderungen rechtzeitig mit.)
Wichtig: Die Teilnahmegebühr ist bis zum Anmeldeschluss auf unser Konto zu überweisen oder in Bar zum Training mitzubringen. Bei Nicht-Bezahlung erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Bei Nicht-Teilnahme wird das Geld nicht zurückerstattet, siehe "Spielregeln der Bezirksjugend": https://bez-wetterau-vogelsberg.dlrg-jugend.de/angebote/veranstaltungen/spielregeln/
Möglich ist jedoch, dass ein Tauschpartner gefunden wird, der stattdessen an der Veranstaltung teilnimmt.
Wir werden einen Tag mit viel Spaß im Miramar in Weinheim verbringen.
Schwimmsachen, Verpflegung (oder Taschengeld für das Bistro), Getränke (nicht in Glasflaschen)
Rechtliche Hinweise:
Dies ist eine Veranstaltung der DLRG-Jugend Gießen-Wetterau-Vogelsberg. Der Veranstalter übernimmt keine Haftungsverpflichtung außerhalb der Bedingungen der DLRG-Haftpflichtversicherung und/oder den satzungsgemäßen Aufgaben der DLRG entsprechend. Unfall-, Privathaftpflicht- und sonstige Versicherungsrisiken liegen grundsätzlich beim Teilnehmer.
Für Minderjährige, deren Elternteil an der Veranstaltung teilnimmt, wird seitens des Veranstalters keine Aufsichtspflicht übernommen. Andere Minderjährige müssen den Weisungen des Veranstalters im Rahmen seiner Aufsichtspflicht Folge leisten. Wer gegen die Weisungen des Veranstalters handelt, kann auf eigene Kosten und Verantwortung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall haften die Erziehungsberechtigten für die Heimfahrt.
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